Horst-Tanu Margraf: UMD und GMD
Nachdem das Stadttheater 1951 wiedereröffnet wurde, sieht Generalmusikdirektor (GMD) Horst Tanu-Margraf die Chance, wieder Händel-Opern aufzuführen. Daraus entsteht die Idee für die zweiten „ersten“ Händelfestspiele, die somit an das Vorbild von 1922 anknüpfen.
Das Händelfest 1952 solle „Beitrag zur Einigung Deutschlands […] sein und […] Ausdruck des Kulturwillens der DDR und Pflege des klassischen Erbes im Kampf für eine realistische Kunstauffassung“, und auch „Mittel zur Popularisierung des Gesamtwerks Händels für die werktätige Bevölkerung, vornehmlich Erschließung der Händelschen Opern für die Spielpläne deutscher Opernbühnen“.
Tanu-Margraf ist ein weiteres Paradebeispiel für die Verbindung von Händelpflege, Stadtkultur und Universität: 1957 wird er UMD und Dirigent des Akademischen Orchesters.